Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (zB. Zusatzaufträge) mit dem Kunden.

2. Vertragsabschluss

Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem Kunden offengelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.

Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren bzw. abgelängtes Holz, können wir nur gegen entsprechenden Kostenersatz durchführen.

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung oder Angabe des Kunden für uns erkennbar als unrichtig oder nachteilig, werden wir den Kunden davon sobald wie möglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Bei unrichtiger und/oder nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden auch die nachteiligen Folgen seiner Anweisung und/oder die Verzugsfolgen.

3. Preise

Unsere Verkaufspreise beinhalten die Kosten für Versand, Zoll, Zustellung, Montage oder Aufstellung nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung. Die Verkaufspreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.Fälligkeit und Verzug, Aufrechnungsverbot

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das abzugsfrei zu bezahlende (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung der Ware. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferten Gegenstände vom Kunden zurückzuverlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz im Ausmaß von 30 % des Verkaufspreises (exkl. Umsatzsteuer) zu verrechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen darüber hinausgehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.

Der Kunde kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der säumige Kunde Mahn- und Inkassospesen in angemessener Höhe zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass wir in Folge der vom Kunden verschuldeten Nichtzahlung auf allfälligen Kreditkonten mit entsprechend höheren Zinsen belastet werden, zu ersetzen.

5. Verpackung und Versand

Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen.

Die Verpackung – auch von Teil- und/oder Vorlieferungen – erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Macht der Kunde von der Möglichkeit, das Verpackungsmaterial an das Lieferpersonal zurückzugeben, nicht Gebrauch, hat er die Verpackung selbst auf eigene Kosten und Gefahr einer im Sinne der Verpackungsverordnung entsprechenden Verwendung zuzuführen. Das Rückgaberecht ist auf Verpackungen der Art, Form und Größe, welche wir in unserem Sortiment führen, beschränkt.

Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

6. Liefertermine und Fristen

Vereinbarte (auch aus Lieferterminen abzuleitende) Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten Zahlungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird, oder – bei vereinbarter Montage- die Einrichtung bei Ablauf der Lieferfrist betriebsbereit ist. Die Betriebsbereitschaft ist gegeben, wenn die Ware widmungsgemäß genützt werden kann und keine wesentlichen Mängel die Nutzung verhindern. Dies gilt auch, wenn die Herstellung von nicht wesentlichen Teilen erst später erfolgt, oder wenn die evtl. erforderlichen Vorleistungen anderer mit der Herstellung der Einrichtung beauftragter Firmen oder des Kunden nicht erbracht wurden, oder wenn die Einrichtung trotz Fristsetzung nicht übernommen wurde. Bei „voraussichtlichen“, also nicht exakt definierten Lieferterminen oder Fristen kann der Kunde uns eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzten, sofern der voraussichtliche Liefertermin bzw. die voraussichtliche Lieferfrist um mehr als 3 Wochen überschritten wurde.

Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten, berechtigen uns dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

7. Gefahrenübergang, Annahmeverzug

Mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über; dies gilt auch dann, wenn wir noch zusätzliche Leistungen (wie z.B. die Aufstellung, Montage, etc.) übernommen haben.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir das Recht, eventuell angefallene Zustellkosten zu verrechnen und entweder die Vertragsware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.

Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.

8. Terminverlust

Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen seit mindestens 6 Wochen gem. § 13 Konsumentenschutzgesetz das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

9. Stornogebühr

Für den Fall des nicht gerechtfertigten Rücktrittes seitens des Kunden ist zwischen den Vertragsparteien eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Kaufpreises vereinbart. Wir behalten uns aber vor, im Einzelfall einen über diesen Prozentsatz hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, Beratung, verlangten Bemusterungen, Reisen uä., betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Kunden vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen geltend.

10. Gewährleistung, Schadenersatz, Abtretungsverbot

Die im Rahmen der Gewährleistung vorzunehmende Verbesserung oder Austausch werden wir – mangels anderer Vereinbarung – binnen einer Frist von 6 (sechs) Wochen bewirken.

Bei aus Holz gefertigten Einrichtungsgegenständen mindern Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht und sind daher nicht Gegenstand der Gewährleistung. Das gleiche gilt, wenn Farben, Raumtextilien oder Böden in handelsüblichem Umfang von Musterküchen abweichen oder bei geringfügigen, handelsüblichen oder für den Kunden vorteilhaften technischen Änderungen. Bei nicht eingebautem Mobiliar behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen eine Reparatur oder einen Austausch durchzuführen.

Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.

Für unseren Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen V ermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig.

Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden sowie Pflege- bzw. Montagehinweise sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.

Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. V on der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen. Durch eine Garantiezusage werden die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht eingeschränkt.

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Der Kunde darf bis zur Begleichung der Kaufpreis- oder Werklohnforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Pfändungen – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen

12. EDV-Daten

Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er dadurch über unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ausschließlich das sachlich für 3335 Weyer / Austria zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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